Sicherheit ist zu einem wirtschaftlichen Gut geworden und die Anforderungen der Kunden steigen stetig. Jeder der als Personenschützer tätig ist, sollte sich der Verantwortung bewusst sein, dass das vielfältige Aufgabenfeld der Dienstleistung im Personenschutz einer ständigen Aus- und Weiterbildung bedarf, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.
Im Zertifikatslehrgang „Fachkraft für Personenschutz (IHK)“ erlernen die Teilnehmer/innen die theoretischen Grundlagen und Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, rechtlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen und Gegebenheiten sicher in der Praxis anzuwenden, auch in Zeiten von COVID-19.
Eine fundierte Wissensvermittlung der rechtlichen, taktischen, technischen und logistischen Zusammenhänge des modernen Personenschutzes, Darstellung von betriebswirtschaftlichen Grundzusammenhängen und Aufgabenfelder, sind ebenso Inhalte des Lehrgangs, wie die Vermittlung von Kommunikations- und verhaltens-psychologischen Grundlagen der Konflikthandhabung.
Der Lehrgang findet modular sowie in Vollzeit in Kleingruppen bis max. 8 Personen statt und ist von Praktikern für die Praxis entwickelt worden. Die Dozenten verfügen über mehrjährige Erfahrungen im Polizeidienst als professionelle Personenschützer (SEK, MEK, Personenschutz BKA) und sind Prüfer bei der IHK im Bereich der Bewachung (Sachkunde gem. § 34a GewO, Prüfer GSSK, Prüfer Meister für Schutz und Sicherheit). Ergänzt wird das Dozententeam von Fachleuten der jeweiligen Spezialthemen wie bspw. medizinische Versorgung nach Angriffen, Selbstverteidigung usw.
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